Kleine Ideen-Sammlung

Wozu ein Bausparvertrag verwendet werden kann....

  • Abbruchkosten im Zusammenhang mit einem Wohnhausneubau
  • Ablösung von Verpflichtungen, wenn damit Altmittel aus dem Wohnungsbau abgelöst werden sollen
  • Altenwohnheim, wenn damit eine Neubauwohnung finanziert und bezogen wird
  • Altersvorsorge (Wohn-Riester)
  • Alarmanlagen bei fester Installation in einem Wohngebäude
  • Anliegerbeiträge für ein Wohnungsbau-Grundstück
  • Architektenhonorar für Wohnungsbau
  • Außenanlagen im Zusammenhang mit einem Wohngebäude
  • Außenputz für ein Wohngebäude

 

  • Barrierefreies Wohnen (Umbaumaßnahmen)
  • Bauerwartungsland, wenn Bebaubarkeit in näherer Zukunft bevorsteht
  • Bauland für Errichtung eines Wohngebäudes
  • Bauherrenmodell
  • Baunebenkosten für Wohnungsbau

 

  • Dauerwohnrecht, wenn eigentumsähnlich im Sinne des WEG

 

  • Eigentumswohnung
  • Einbaumöbel, wenn fest verankert und wesentlicher Gebäudebestandteil
  • Einfamilienhaus
  • Einfriedung (erstmalige und Teil der Herstellungskosten)
  • Energetische Sanierung
  • Entschuldung ( soweit Darlehen für Wohngebäude)
  • Erbbaurecht ( für Wohngebäude)
  • Erbbauzins ( Ablösung)
  • Erbfolge ( wenn zur Auszahlung von Miterben eines Wohngebäudes benötigt)
  • Erschließungsbeiträge (siehe Anliegerbeiträge)
  • Erwerb (siehe Kauf)

 

  • Fahrstuhl im Wohngebäude
  • Familienunterstützung (Übertragung)
  • Fassadenerneuerung (als wesentliche Verbesserung)
  • Fassadendämmung
  • Ferienhaus (nur Selbstnutzung - nicht gewerblich)

 

  • Garagen, auch Zweitgarage
  • Gartenanlage (nur Erstanlage)
  • Grunderwerbssteuer (Grundstück und Gebäude müssen bewohnt werden)

 

  • Hausanschluß
  • Heizungsanlage (auch Modernisierung)

 

  • Immobilienfonds (soweit Bruchteilseigentum am Grundbesitz erworben wird)

 

  • Kapitalaufbau mit staatlicher Förderung
  • Kamin ( auch Kachelöfen und Außenkamine)
  • Kanalanschluß, an ein Wohngebäude
  • Kauf, sofern der Erwerb von Wohnraum oder von Bauland finanziert wird
  • KfW-Mittel (Ablösung möglich)

 

  • Maklerprovision bei Erwerb von Wohngebäuden
  • Markise, wenn fest mit Wohngebäude verbunden
  • Mietkauf
  • Miterben
  • Modernisierung

 

  • Neubau, soweit Wohnraum finanziert wird
  • Notariatsgebühren

 

  • Öffentliche Baudarlehen, Ablösung möglich

 

  • Parabol-Antennen für Satellitenfernsehen
  • Parkett, Fußboden
  • Pergola, wenn fest mit dem Wohngebäude verbunden
  • Planungskosten

 

  • Refinanzierung

 

  • Schutzräume (Luftschutzräume)
  • Schwimmbad und Sauna
  • Sondertilgung (nur für die Hauptschuld)

 

  • Teppichboden
  • Treppenlift

 

  • Vermessungskosten
  • VL-Anlage plus staatliche Förderung
  • Vorratsdarlehen zur Ablösung von Finanzierungen 
  • Vorausdarlehen

 

  • Wintergarten
  • Wochenendhaus, wenn zum ständigen Bewohnen geeignet und zugelassen

 

  • Zinsabsicherung der Hauptfinanzierung
  • Zinsreservierung für die Zukunft
  • Zweitgaragen (wenn räumliche oder wirtschaftliche Einheit mit Hauptobjekt)

 

und noch vieles andere mehr! Weiter zu "Mächtige Werkzeuge" Teil II = Spezialangebote!

Hinweis: diese Website ist aktiv - deshalb immer "nie fertig"! Sie werdenimmer irgendwo " Baustellen" finden. Wenn Ihnen was fehlt - einfach anrufen unter 0171-6 333 874!

Stichwortartige Zusammenfassung:

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