Mietfrei wohnen im Alter - noch besser: auch schon vorher!

Schon die Großeltern bauten ihr eigene Haus, um mietfrei wohnen zu können. So ist es auch heute noch und viele Erwerbstätige beginnen bereits in jungen Jahren damit, sich über eine Baufinanzierung oder ein Immobiliendarlehen die eigenen 4 Wände zu leisten. Oft sind die monatlichen Belastungen dabei hoch -sogar dann, wenn ein vergelichsweise günstige Objekt erworben wird. Gerade junde Familien stecken hier häufig in einer Klemme: Kinder kosten Geld und meist sind selbst bei Doppelverdienern die zulässigen Belastungsgrenzen aus Bankensicht schnell erreicht. Hinzu kommt noch, daß heutzutage eher selten konkret auf dieses Ziel hingespart wird und das erforderliche Eigenkapital bei vielen sehr gering bis nicht vorhanden ist. 

Unser Tipp: Mietfrei wohnen im Alter - aber bezahlbar!

Viel zu viele Häuslebauer gehen meist von aktuellen Bedarf aus. Jedes Kind bekommt ein Zimmer, dann evtl. noch Arbeitszimmer und Hobbyraum neben den üblichen Räumen. Wenn die Konder dann später ausgezogen sind, ist ein solches Haus häufig zu groß. Wer sich nicht mit dem Gedanken anfreunden kann, den Immobilienbesitz später zu verkaufen, sollte daher lieber etwas knapper planen, um die Finanzieungskosten in Grenzen zu halten bzw. später nicht in einer deutlich überdimensionierten Immobilie mit den entsprechenden Kosten leben zu müssen.

Es ist schon richtig, daß das Wohnen in den eigenen vier Wänden mietfrei möglich ist, das bedeutet aber nicht, daß es auch "kostenfrei" ist. Zahlreiche Abgaben und Kosten bleiben ja auch nach Ende der Finanzierung und Tilgung bestehen und müssen weiterhin geleistet werden:

  • Grundstückssteuern
  • Kosten für Wasser und Abwasser
  • Wohngebäudeversicherung
  • Kosten für Energieversorgung und Heizung
  • Kosten für Straßenreinigung / Winterdienst
  • Kosten für die Instandhaltung und Modernisierung etc.

Mietfrei wohnen als alleinige Altersvorsorge?

Vorsorge hat ebenso viele Gesichter wie die Ernstfälle, die mit ihrer Hilfe abgesichert werden sollen. Außer der eben genannten Risikolebensversicherung ist es daher wichtig, weitere Möglichkeiten zur Vorsorge zu nutzen. In puncto Altersvorsorge heißt das, dass nicht allein auf den Immobilienbesitz gesetzt werden sollte, denn die Nebenkosten, die mit der Immobilie verbunden sind, können eine hohe Belastung darstellen. Vor allem angesichts der Renten, von denen niemand weiß, ob sie in 30 Jahren überhaupt noch gezahlt werden und wenn ja, ob das Geld zum Leben reicht. Um Nebenkosten und allgemeine Kosten für die Lebenshaltung decken zu können, muss die Altersvorsorge daher neben der Immobilie weitere Maßnahmen beinhalten. Experten raten, den Kredit für die Immobilie so anzulegen, dass dieser rund 3 Jahre vor Renteneintritt abbezahlt ist. Dann bleibt noch etwas Zeit, um Barmittel anzusparen, wobei die Sparraten bestenfalls in der gleichen Höhe wie die bisherigen Kreditraten berechnet sind. Außerdem kann die Lebensversicherung zur Vorsorge eingesetzt werden, sofern es sich um eine kapitalbildende Versicherung handeln sollte.

Mietfrei wohnen mit Wohn-Riester:

Auch Wohn-Riester ist eine Möglichkeit, später mietfrei wohnen zu können. Ähnlich wie bei einem normalen Riester-Vertrag werden jährliche Beträge eingezahlt, dazu gibt es die Förderungen vom Staat. Mit dem angesparten Betrag, kann der Immobilienerwerb mit finanziert werden. Wichtig: Die nachgelagerte Besteuerung bedenken und entsprechend vorsparen!

Mietfrei wohnen mit der Umkehrhypothek?

Wer den Wunsch hegt, möglichst mietfrei im Alter wohnen zu können, stößt eventuell auf das Angebot zur Umkehrhypothek. Was hat es damit auf sich? Die Umkehrhypothek wird auch als Leibrente bezeichnet, wobei die Idee dahinter ist, die Immobilie zu verkaufen und dennoch darin wohnen zu bleiben. Die Immobilienbesitzer bekommen eine einmalige Zahlung oder eine monatliche Rente gewährt. Sie wohnen dann bis zu ihrem Lebensende mietfrei in der Immobilie. Erst mit dem Tod der Bewohner oder ihrem Auszug (zum Beispiel in ein Pflegeheim) geht das Haus gänzlich in das Eigentum des Kreditgebers über.

Die Vorteile der Umkehrhypothek liegen auf der Hand: Die alten Besitzer können bis zu ihrem Lebensende in der Immobilie bleiben und bekommen zu Lebzeiten das Geld dafür, als hätten sie es verkauft. Sie erhalten damit ein Höchstmaß an Planungssicherheit, denn alle Zahlungen werden vertraglich festgelegt. Verkaufen sie das Haus vorher, wird mit dem Erlös das Darlehen der Umkehrhypothek getilgt.

Doch es gibt auch Nachteile, denn die Leibrente gilt als sehr teures Produkt zur Vorsorge. Die Zinsen für das Darlehen sind vergleichsweise hoch, außerdem ist hohe Gebühren mit dem Produkt verbunden. Die Immobilie geht auch nicht mehr in die Erbmasse ein und reduziert diese. Wer keine Kinder hat bzw. niemandem, dem er etwas vererben möchte, sieht diesen Punkt vielleicht als irrelevant an, andere wiederum möchten gern so viel wie möglich vererben.

Mietfrei Wohnen nach einer Schenkung:

Viele Hausbesitzer regeln ihre Vermögensverhältnisse schon zu Lebzeiten und nehmen zum Beispiel eine Schenkung des Hauses an ihre Kinder vor. Damit sollen spätere Erbstreitigkeiten verhindert werden. Die Schenkung kann auch an eine andere Person stattfinden, die beispielsweise die Pflege der Hausbesitzer im Gegenzug übernimmt. Sie läuft über eine Dauer von zehn Jahren und ist in dieser Zeit noch anfechtbar. Danach geht die Immobilie wie vereinbart in das Eigentum des Beschenkten über. Schenkungssteuern fallen je nach Wert der Immobilie und des Verwandtschaftsgrades an. Ein Schenkungsvertrag regelt die Modalitäten zum Übergang des Besitzes, wobei sich die dann ehemaligen Eigentümer oft ein Wohnrecht einräumen lassen.

Sie haben damit die Möglichkeit, das Haus so lange sie leben mietfrei zu bewohnen. Es ist nicht möglich, eine Miete zu verlangen, dennoch können die Kosten umgelegt werden. Auch das sollte vertraglich festgehalten werden. So ist es sinnvoll, die Verbrauchskosten anteilig umzulegen. Dafür ist ein Pauschalbetrag ansetzbar oder es wird eine genaue Abrechnung vorgenommen. Der das Wohnrecht innehabende Bewohner sollte seine eigenen Nebenkosten decken, zu denen Müll- und Energiekosten ebenso gehören wie anteilige Modernisierungskosten. Wird das kostenlose Wohnrecht nicht vertraglich vereinbart, ist es theoretisch möglich, eine Miete für das Wohnen zu verlangen.

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Zusammenfassung in Stichworten:

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